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Tag: 25 - Monat: 09 - Jahr: 2009

Einsatzfehler mit weitreichenden Folgen vom 25.09.2009
ERFURT. Aufgrund eines bedauerlichen Mißverständnisses, für das sich hiermit Vereinspräsident Hottenrott beim Stadtfachverband Fußball Erfurt (SFV), dem ESV Lokomotive Erfurt und dem FC Union Erfurt herzlich entschuldigt, mußte sich der FSV Harz 04 am 16.09.2009 vor dem Sportgericht verantworten.

Im Punktspiel gegen Lok III setzte man versehentlich den Spieler Steffen Ulrich ein, der noch beim FC Union angemeldet ist. Da er aber zum FSV wechseln möchte, absolvierte er in der Woche vor dem Lok-Spiel ein Probetraining beim Verein. Unwissend über diesen Sachverhalt, nominierte der eingesprungene Betreuer René Müller (Zeugwart) in Abwesenheit des Trainerstabes um Klaus Goldbach den jungen Sportfreund für die Partie und stellte ihn am Spieltag auf.

Präsident Hottenrott ging aber selbstverständlich davon aus, daß der angemeldete und auch anwesende Spieler Florian Sonntag gemäß Protokoll zum Einsatz kommt. Dieser Fehler, der auf eine unzureichende Kommunikation zwischen den beiden Verantwortlichen zurückzuführen ist und erst in der Halbzeitpause korrigiert werden konnte, wurde nun ordnungsgemäß im Sportrechtlichen Verfahren geahndet.

Demnach erhält das Punktspiel folgende Wertung:

FSV Harz 04 Erfurt – ESV Lokomotive Erfurt III 0:2

Desweiteren wird in Anlehnung an den Strafenkatalog der Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO), „Einsatz von Spielern ohne Spielerlaubnis“, gegenüber dem FSV Harz 04 Erfurt ein Strafgeld sowie ein Punktabzug von 6 Punkten verhängt.

Der Spieler Steffen Ulrich vom FC Union Erfurt hat eine Spielsperre bis einschließlich 31.12.2009 zu verbüßen. Gegen den Betreuer René Müller wird ein Verbot zur Ausübung eines Amtes des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) bis einschließlich 31.12.2009 ausgesprochen.

Vereinspräsident Hartmut Hottenrott erhält einen Verweis wegen Verstoßes gegen die Satzung des TFV und Nichtbeachtung von Verbandsordnungen sowie ein Strafgeld. Die anteiligen und verfahrensbezogenen Kosten gehen zu Lasten des FSV.

Das SFV-Sportgerichtsurteil, vom Verein bereits angenommen, bewegt sich mit den ausgesprochenen Strafen jeweils an der untersten Grenze gemäß RuVO des TFV.



verfasst von: Hartmut
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